Durch anhaltende Entzündungen oder verschleißbedingte also degenerative Veränderungen können Schädigungen des Medianusnerves in seinem Verlauf durch die Handwurzel auftreten. Typischerweise führt dies zu nächtlichen Gefühlsstörungen im Bereich der ersten Finger (Daumen, Zeige- und Mittelfinger) und ggf. zu einer Rückbildung der Daumenballenmuskulatur.
Meist ist zuerst die Arbeitshand betroffen, aber ist leider in der Mehrzahl der Fälle eine beidseitige Erkrankung zu beobachten. Das heißt nicht, dass das Karpaltunnelsyndrom gleichzeitig auftreten muss. Oft tritt die Erkrankung in der zweiten Hand später auf. Frauen sind deutlich öfter betroffen als Männer.
Etwa 1% aller Frauen über 40 Jahren erleiden Symptome, die auf das Karpaltunnelsyndrom hinweisen.
Insbesondere Bildschirmarbeit mit vermehrter Belastung durch Tastatur und Maus, führen zu einer deutliche Zunahme diagnostizierter Karpaltunnelsyndrome.
Die Erkrankung beginnt häufig mit Parästhesien, dem sogenannten Einschlafen des Mittelfingers. Durch eine abgewinkelte Haltung des Handgelenkes bei Tätigkeiten wie Radfahren, Maschienenschreiben etc. werden die Beschwerden ausgelöst. Die genannten Schmerzen treten bevorzugt in der Ruhe, folglich besonders häufig nachts auf.
Im weiteren Verlauf der Krankheit bleibt es nicht nur bei den nächtlich auftretenden Schmerzen und Missempfindungen. Zunehmend häufiger treten die Symptome auch tagsüber auf.
In späteren Stadien kann es zum Abnehmen der Daumenballenmuskulatur kommen.
Liegt eine Schädigung des Nervus medianus im Handbereich vor, so kann man dies beim Neurologen mittels der Messung der Nervenleitgeschwindigkeit objektiv nachweisen.
Ein Karpaltunnelsyndrom muss nicht immer operiert werden. Häufig genügt in den sogenannten Frühstadien eine sogenannte Nachtlagerungsschiene.
Für den Fall, dass es zu keiner Besserung der Beschwerden kommt und um irreversiblen (= nicht zu behebenden) Schäden vorzubeugen, sollte eine Operation in Erwägung gezogen werden.
Dies erfolgt durch einen Schnitt zwischen dem Daumen- und Kleinfingerballen:
Es besteht die Möglichkeit diesen Eingriff ambulanten durchzuführen. Es gibt allerdings Fälle, bei denen der Eingriff besser stationär erfolgen sollte. Beispiele hierfür, die unter anderem durch die „Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie“ empfohlen werden sind:
- Der Patient ist zu Hause nicht versorgt.
- Spezielle Komplikationen sind zu erwarten (z.B.Blutverdünnende Medikamente, weitere Erkrankungen etc).
- Es erfolgt eine vollständige Synovialektomie (Entfernung der Sehnenscheiden).
- Es liegt eine Rezidivoperation vor.
Generell gilt, dass der Eingriff nur auf einer Seite vorgenommen werden sollte, auch wenn die andere Seite betroffen ist. Es muss stets genügend Zeit zum Ersteingriff eingehalten werden, bevor die andere Hand operiert werden kann. Genügend Zeitabstand heisst, dass die zuerst operierten Hand vollständig verheilt sein sollte.