Bei den Hammer- und Krallenzehen handelt es sich um Deformitäten der 2.-5. Zehe, welche im Frühstadium noch passiv ausgleichbar, im Spätstadium jedoch nicht mehr korrigierbar sind.
Als Hammerzehe wird eine Einsteifung des körpernahen Zehengelenkes in Beugestellung bezeichnet. Die Krallenzehe bezeichnet eine Einsteifung in Streckstellung des Zehengrundgelenkes sowie in Beugestellung des körpernahen und körperfernen Zehengelenkes.
Häufig treten diese Zehenfehlstellungen als Folge einer Fußdeformität (z.B. Hallux valgus) oder durch das Tragen zu engen Schuhwerkes mit hohen Absätzen auf. Beschwerden werden durch Schwielen und Clavi („Hühnerauge”) hervorgerufen.
Therapie:
Die Grundvoraussetzung zur operativen Korrektur der Hammer- und Krallenzehe ist vorherige Therapie der Ursache (z.B. Hallux valgus), soweit dies möglich ist.
Bei eindeutiger Indikation zur operativen Therapie der Hammer- und Krallenzehen werden in unserer Praxis folgende Operationsmethoden favorisiert:
- Umstellungsosteotomie des körperfernen Mittelfußknochens (Weil-Technik)
- Resektionsarthroplastik (Hohmann-Technik)
Die Umstellungsosteotomie nach Weil wird über einen Hautschnitt, der über dem Zehengrundgelenk verläuft, vorgenommen. Körpernah des Kopfes des am Zehengrundgelenk beteiligten Mittelfußknochens wird ein kleiner Knochenschnitt schräg verlaufend durchgeführt und ein kleiner Knochenkeil entnommen. Durch die hierdurch hervorgerufene geringe Verkürzung des Zehenskeletts führt zu einer Entlastung des Weichteilmantels und damit zur Begradigung des gesamten Zehs aus der Fehlstellung heraus. Um den durchtrennten Mittelfußknochen anschließend in Position zu halten, wird eine kleine Spezialschraube quer zum Knochenschnitt verlaufend eingedreht.
Zur Nachbehandlung ist die Entlastung des Zehengrundgelenkes im Vorfußentlastungsschuh für 4 Wochen notwendig. Eine Entfernung der eingebrachten Metallimplantate erfolgt in der Regel nicht. Das einliegende Nahtmaterial wird 14 Tage nach der Operation entfernt.
Die Operation nach Hohmann erfolgt bei der Hammerzehe über einen Hautschnitt, der über dem körpernahen Zehengelenk liegt. Durch einen Knochenschnitt im Halsbereich des Zehengrundgliedes wird das Köpfchen desselben entfernt. Zur Stellungskorrektur erfolgt die Fixierung des Gelenkes mit einem für ca. 10 Tage eingebrachten Drahtes.
Im Rahmen der Nachbehandlung ist die Entlastung der Zehe im Vorfußentlastungsschuh bis zur Wundheilung bzw. bis zur Entfernung des eingebrachten Drahtes erforderlich.